Lexikon
Zwangsversteigerung von A bis Z.
Zentrale Begriffe rund um die gerichtliche Liegenschaftsversteigerung in Österreich, verständlich erklärt und ohne konkrete Verfahrensaussagen.
Ihre Kanzlei
BRANDAUER Rechtsanwälte
Salzburger Kanzlei für Immobilienrecht, Unternehmensrecht und Zivilverfahren
Wir prüfen die Gerichtsakte und die Objektunterlagen, erklären die voraussichtlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen und vereinbaren mit Ihnen den nächsten Schritt.
V
- Versteigerungsedikt Öffentliche gerichtliche Bekanntmachung, die eine konkrete Zwangsversteigerung und ihre maßgeblichen Terminsangaben für Beteiligte und Interessenten auffindbar macht.
- Verteilungsmasse Geldbetrag, der im gerichtlichen Verteilungsverfahren nach der Versteigerung zur Befriedigung der berechtigten Ansprüche herangezogen wird.
Z
- Zuschlag Gerichtliche Entscheidung, mit der die versteigerte Liegenschaft einem bestimmten Ersteher zugeschlagen wird.
- Zwangsversteigerung Gerichtliches Exekutionsverfahren, in dem eine Liegenschaft, ein Superädifikat oder ein Baurecht zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Geldforderung verwertet wird.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls.
Kontakt
Direkter Draht in die Kanzlei.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000