Meistbot
Höchstes am Termin abgegebenes Gebot, das der Zuschlagsentscheidung zugrunde gelegt wird.
Das Meistbot ist das höchste am Termin abgegebene Gebot; enger Bezug zum Zuschlag: § 190 EO. Über das Meistbot hinausgehende Zahlungen und Auslagen unterliegen dem konkreten Verfahren.
Ohne Aktenprüfung machen wir keine Aussage zu einer erwartbaren Höhe, zu Sicherheitsleistungen, zu Anrechnungen oder zu Kostenfolgen. Rechtsstand: 11.07.2026.
Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls.
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Zuschlag
Gerichtlicher Ausspruch am Ende der Versteigerung, mit dem die Liegenschaft der oder dem Meistbietenden zugeschlagen wird.
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Zwangsversteigerung
Gerichtliche Versteigerung einer Liegenschaft durch das Exekutionsgericht auf Antrag eines Gläubigers mit Immobiliensicherheit.
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Schätzgutachten
Sachverständigengutachten in der gerichtlichen Aktenlage, das die Liegenschaft nach den vom Gericht vorgegebenen Kriterien einordnet.
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