Versteigerung
Lexikon

Verteilungsmasse

Geldbetrag, der im gerichtlichen Verteilungsverfahren nach der Versteigerung zur Befriedigung der berechtigten Ansprüche herangezogen wird.

Kurz erklärt

Definition und Einordnung: Die Verteilungsmasse ist der im gerichtlichen Verteilungsverfahren zu verteilende Geldbetrag. Typische Fundstellen sind die Verteilungsakte, die Anmeldung von Ansprüchen und der Verteilungsbeschluss. § 237 EO erwähnt eng die Meistbotsverteilung und die Rechtskraft des Verteilungsbeschlusses.

Rollenfrage: Gläubiger müssen ihre Anspruchsgrundlage, Sicherheit und Rangfrage auseinanderhalten. Die Gläubiger Aktenmatrix sortiert diese Ebenen; die Gläubiger Checkliste unterstützt bei der Zusammenstellung der Unterlagen.

Abgrenzung: Die Verteilungsmasse ist nicht mit dem Meistbot oder einem einzelnen Auszahlungsbetrag gleichzusetzen. Wer in welcher Höhe berücksichtigt wird, lässt sich nur aus Verteilungsakte, Grundbuch und Beschluss beurteilen.

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Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls.

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