Verteilungsmasse
Nach der Versteigerung zur Verteilung an die Beteiligten bereitstehende Geldsumme.
Die Verteilungsmasse ist der Betrag, der nach einer Verwertung zur Verteilung an die Beteiligten bereitsteht. Die konkrete Zusammensetzung, Reihenfolge und Höhe hängen vom Verfahren und der Aktenlage ab.
Rechtsfolgen nach der Versteigerung binden wir eng an § 237 EO. Wir treffen ohne Grundbuchsauszug und Akte keine Aussage, wer in welcher Höhe zum Zug kommt.
Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls.
-
Zuschlag
Gerichtlicher Ausspruch am Ende der Versteigerung, mit dem die Liegenschaft der oder dem Meistbietenden zugeschlagen wird.
-
Meistbot
Höchstes am Termin abgegebenes Gebot, das der Zuschlagsentscheidung zugrunde gelegt wird.
-
Rang
Reihenfolge der Grundbuchseinträge, die im Verwertungsfall die Verteilung mitbestimmt.
Fragen zu einer anstehenden Versteigerung?
Rufen Sie in der Kanzlei an oder schreiben Sie uns. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns bei Ihnen.
Direkter Draht in die Kanzlei.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000