Grundbuch
Öffentliches Register über Eigentum, Belastungen und Rechte an Liegenschaften in Österreich.
Das Grundbuch weist Eigentum, Belastungen und Rechte an einer Liegenschaft aus. Für die Aktenprüfung ist ein möglichst aktueller Auszug wesentlich.
Für die Zwangsversteigerung ist das Grundbuch die Aktenschicht, an der Rang- und Lastenfragen erst nach Prüfung beantwortet werden. Ohne konkrete Aktenlage treffen wir keine Rang- oder Löschungsaussage.
Rechtsgrundlagen
- Verfahrensquelle: konkrete Versteigerungsakte und aktueller Grundbuchsauszug
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls.
-
Pfandrecht
Dingliches Sicherungsrecht, das ein Gläubiger typischerweise mit Grundbuchseintragung an einer Liegenschaft geltend macht.
-
Rang
Reihenfolge der Grundbuchseinträge, die im Verwertungsfall die Verteilung mitbestimmt.
-
Last
Sammelbegriff für dingliche Rechte an einer Liegenschaft (Dienstbarkeiten, Reallasten, Pfandrechte).
Fragen zu einer anstehenden Versteigerung?
Rufen Sie in der Kanzlei an oder schreiben Sie uns. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns bei Ihnen.
Direkter Draht in die Kanzlei.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000