Versteigerung
Lexikon

Last

Sammelbegriff für dingliche Rechte an einer Liegenschaft (Dienstbarkeiten, Reallasten, Pfandrechte).

Kurz erklärt

Eine Last ist ein Sammelbegriff für dingliche Rechte an einer Liegenschaft; dazu zählen etwa Dienstbarkeiten, Reallasten und Pfandrechte. Ob und in welcher Form eine Last durch eine Verwertung berührt wird, ergibt sich nur aus der konkreten Aktenlage.

Verallgemeinerungen zur automatischen Übernahme oder zum Erlöschen leiten wir nicht ab. Wir arbeiten am tatsächlichen Grundbuchsauszug und Edikt, nicht an Beispielen.

Rechtsgrundlagen

  • Verfahrensquelle: konkrete Versteigerungsakte und aktueller Grundbuchsauszug

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls.

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