Versteigerung
Lexikon

Last

Sammelbegriff für Belastungen einer Liegenschaft, deren Behandlung von Rechtsart, Rang und Versteigerungsakte abhängt.

Kurz erklärt

Bei Dienstbarkeiten, Ausgedingen und anderen Reallasten unterscheidet § 200 EO nach Vorrang, Rangordnung und Deckung in der Verteilungsmasse. Die Norm enthält außerdem Sonderregeln, unter anderem für bestimmte Energieleitungsdienstbarkeiten, Wiederkaufsrechte und bücherlich eingetragene Bestandrechte.

Prüffrage: Um welche Rechtsart handelt es sich genau, welchen Rang hat sie gegenüber dem Befriedigungsrecht des betreibenden Gläubigers oder einem eingetragenen Pfandrecht und was ergeben Schätzung und Versteigerungsbedingungen? Erst diese Prüfung erlaubt eine Aussage zur Übernahme, Deckung oder Löschung im konkreten Verfahren.

Der Gläubiger-Hub und die Gläubiger-Checkliste ordnen Sicherungsrecht und Verwertungsakte. Der Erwerber-Hub und der Akten-Check helfen, übernommene Lasten und eigene Kalkulation getrennt zu prüfen.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls.

Fragen zu einer anstehenden Versteigerung?

Rufen Sie in der Kanzlei an oder schreiben Sie uns. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns bei Ihnen.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg