Versteigerung
Lexikon

Zwangsversteigerung

Gerichtliche Versteigerung einer Liegenschaft durch das Exekutionsgericht auf Antrag eines Gläubigers mit Immobiliensicherheit.

Kurz erklärt

Die Zwangsversteigerung ist ein förmliches Exekutionsverfahren, mit dem eine Liegenschaft gerichtlich verwertet wird. Der gesetzliche Ausgangspunkt liegt in § 133 EO. Sie ist strikt von einer freien Kaufvertragsgestaltung und vom allgemeinen Inkasso zu unterscheiden.

Für die drei Rollen im Portal (Eigentümerin oder Eigentümer, Gläubiger, Erwerberin oder Erwerber) gelten je eigene Aktenlagen. Eine Aussage zu einzelnen Fristen, Zuschlagsprognosen oder Kostenpauschalen wird ohne Aktenprüfung nicht getroffen. Rechtsstand: 11.07.2026.

Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls.

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