Zwangsversteigerung
Gerichtliches Exekutionsverfahren, in dem eine Liegenschaft, ein Superädifikat oder ein Baurecht zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Geldforderung verwertet wird.
Definition und Einordnung: Nach § 133 EO kann die Versteigerung auf Antrag des betreibenden Gläubigers zugunsten einer vollstreckbaren Geldforderung bewilligt werden. Typische Fundstellen sind der Bewilligungsbeschluss und die Versteigerungsakte des Exekutionsgerichts.
Rollenfrage: Eigentümer fragen nach ihrer Verfahrensakte, Gläubiger nach Titel und Immobiliensicherheit, Erwerber nach den gerichtlichen Objektunterlagen. Der Versteigerungsakten Check ordnet diese Unterlagen; die rollenbasierten Checklisten führen danach zur passenden Vorbereitung.
Abgrenzung: Die Zwangsversteigerung ist weder ein frei verhandelter Liegenschaftskauf noch bloßes Forderungsinkasso. Für die Einordnung nach Rolle führen die Hubs zu Eigentümern, Gläubigern und Erwerbern.
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Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls.
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Versteigerungsedikt
Öffentliche gerichtliche Bekanntmachung, die eine konkrete Zwangsversteigerung und ihre maßgeblichen Terminsangaben für Beteiligte und Interessenten auffindbar macht.
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Schätzgutachten
Gerichtliches Sachverständigengutachten, das den Befund zur Liegenschaft dokumentiert und ihren Wert nach den Regeln der gerichtlichen Schätzung ermittelt.
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Zuschlag
Gerichtliche Entscheidung, mit der die versteigerte Liegenschaft einem bestimmten Ersteher zugeschlagen wird.
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Meistbot
Höchstes im gerichtlichen Versteigerungstermin abgegebenes Gebot für die aufgerufene Liegenschaft.
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