Beginnen Sie mit einer Rangliste und markieren Sie die betroffene Rangstufe. Für jeden gleichrangigen Anspruch wird anschließend ein eigenes Rechenblatt geführt: Gläubiger, Aktenstelle, Hauptbetrag, berücksichtigte Nebengebühren, Gesamtbetrag und allfällige Einwendungen. Die Summe muss mit dem Betrag übereinstimmen, der im Verteilungsakt für diese Rangstufe angesetzt wird.
Die Formel lautet: berichtigter Betrag = verfügbare Masse x Gesamtbetrag des einzelnen Anspruchs / Summe der Gesamtbeträge derselben Rangstufe. Bei Rundungen ist festzuhalten, wie der letzte Cent oder die letzte kleinste Einheit verteilt wird. Die Summe aller berichtigten Beträge darf die verfügbare Masse nicht überschreiten.
Der Beitrag zur Meistbotsverteilung behandelt die vorgelagerte Forderungsanmeldung, Rangprüfung und den Widerspruch gegen die Zuweisung. Die Verhältnisrechnung setzt voraus, dass diese Grundlage bereits geklärt oder im konkreten Verteilungsakt ausreichend festgestellt ist.