Der Versteigerungstermin ist der gerichtliche Abschnitt, in dem Aktenstand, Versteigerungsbedingungen und Gebotsentscheidung unmittelbar zusammentreffen. Wer als Bietinteressent nur die Uhrzeit notiert, aber Edikt, Gutachten, Lasten, Vertretung und persönliche Gebotsgrenze nicht geordnet hat, muss wichtige Fragen unter Zeitdruck klären.
Die §§ 177 und 178 EO geben dem Termin eine feste Grundstruktur. Der Termin ist öffentlich, bestimmte Verfahrensunterlagen liegen zur Einsicht auf, der Richter leitet das Verfahren, gibt vor der Aufforderung zum Bieten gesetzlich bestimmte Punkte bekannt und beantwortet Fragen, soweit die Antworten aus der Akte hervorgehen. Für die Vorbereitung sollten Akte, Identität, Vadium, Vertretung und Gebotsgrenze vor dem Termin geklärt sein.