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Versteigerungsedikt ohne Gewährleistung: Das Bieterrisiko

§ 189 Abs 2 EO schließt Gewährleistung für unrichtige Ediktsangaben aus. So prüfen Bieter die Akten vor dem Angebot.

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Wir prüfen die Gerichtsakte und die Objektunterlagen, erklären die voraussichtlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen und vereinbaren mit Ihnen den nächsten Schritt.

10. August 2026, Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

§ 189 Abs 2 EO schließt Gewährleistung wegen unrichtiger Angaben im Edikt und in mitgeteilten Akten aus.

Für die Praxis zählen gerichtliche Urkunden, Zeitpunkte und getrennte Aktenführung.

Versteigerungsedikt ohne Gewährleistung

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§ 189 Abs 2 EO schließt Gewährleistung wegen unrichtiger Angaben im Edikt und in mitgeteilten Akten aus.

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Übersicht aller Ausgänge.

01

Schätzgutachten

§ 189 Abs 2 EO schließt Gewährleistung wegen unrichtiger Angaben im Edikt und in mitgeteilten Akten aus.

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02

Edikt und Bedingungen

§ 189 Abs 2 EO schließt Gewährleistung wegen unrichtiger Angaben im Edikt und in mitgeteilten Akten aus.

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03

Edikt und Bedingungen

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Besichtigung

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Besichtigung →
05

Besichtigung

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Besichtigung →
06

Schätzgutachten

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Schätzgutachten →

Gewährleistungsausschluss im Edikt

§ 189 Abs 2 EO schließt Gewährleistung wegen unrichtiger Angaben im Edikt und in mitgeteilten Akten aus. Ordnen Sie Beschluss, Grundbuchsauszug, Edikt, Gutachten und Zahlungsnachweise mit Datum und Aktenzeichen.

Welche Angaben § 168 EO verlangt

§ 189 Abs 2 EO schließt Gewährleistung wegen unrichtiger Angaben im Edikt und in mitgeteilten Akten aus. Ordnen Sie Beschluss, Grundbuchsauszug, Edikt, Gutachten und Zahlungsnachweise mit Datum und Aktenzeichen.

Edikt, Gutachten und Grundbuch abgleichen

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Aktenbezogene Aufklärung vorbereiten

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Gebotsgrenze trotz Bieterrisiko

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Prüfmatrix

§ 189 Abs 2 EO schließt Gewährleistung wegen unrichtiger Angaben im Edikt und in mitgeteilten Akten aus.

Prüffeld Frage Nachweis
Verfahren § 189 Abs 2 EO schließt Gewährleistung wegen unrichtiger Angaben im Edikt und in mitgeteilten Akten aus. Gerichtliche Akte
Zeitpunkt Welche Rechtskraft oder Frist gilt? Zustellung und Vermerk
Wirkung Welche Last oder welches Recht folgt? Grundbuch und Urkunde
Ablauf

Versteigerungsedikt ohne Gewährleistung: Das Bieterrisiko

§ 189 Abs 2 EO schließt Gewährleistung wegen unrichtiger Angaben im Edikt und in mitgeteilten Akten aus.

  1. 01
    1

    Norm und Beschluss sichern

    Mit der Akte abgleichen.

  2. 02
    2

    Unterlagen abgleichen

    Mit der Akte abgleichen.

  3. 03
    3

    Rechtswirkung trennen

    Mit der Akte abgleichen.

  4. 04
    4

    Rechtskraft und Fristen prüfen

    Mit der Akte abgleichen.

Wichtig: § 189 Abs 2 EO schließt Gewährleistung wegen unrichtiger Angaben im Edikt und in mitgeteilten Akten aus.
FAQ

Häufige Fragen

Welche Vorschrift ist zentral? +
§ 189 Abs 2 EO schließt Gewährleistung wegen unrichtiger Angaben im Edikt und in mitgeteilten Akten aus.
Ersetzt ein Eintrag die Aktenprüfung? +
Nein. Grundbuch, Edikt, Gutachten und gerichtliche Beschlüsse müssen zusammenpassen.
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