Gericht: Halten Sie Aktenzeichen, Exekutionsgericht, jedes zugestellte Schriftstück samt Beilagen und den Zustellnachweis zusammen. So lässt sich in der Beratung erkennen, welches Dokument wann tatsächlich eingelangt ist.
Grundbuch und Objekt: Ergänzen Sie einen möglichst aktuellen Grundbuchsauszug, ein vorhandenes gerichtliches Schätzgutachten sowie verfügbare Pläne, Fotos und Unterlagen zur Nutzung der Liegenschaft. § 141 EO regelt die gerichtliche Schätzung und nennt auch Bestandteile des Gutachtens.
Finanzierung und Saldo: Kreditvertrag, aktuelle Saldenmitteilung, Bankkorrespondenz und schriftliche Vereinbarungen ergeben gemeinsam das wirtschaftliche Bild aus Sicht des Eigentümers.
Offene Einzelfallfragen: Wer nutzt die Liegenschaft? Gibt es Miteigentümer, Mietverhältnisse oder aktuelle Gespräche mit der Bank? Für die weitere Vorbereitung führen der Rollenhub für Eigentümer und die Eigentümer-Checkliste durch die nächsten Prüfpunkte.