Für die Prüfung sollten Pfandurkunde, Fälligkeitsklausel, fehlende Zinsvereinbarung und aktueller Forderungssaldo in einer gemeinsamen Akte abgelegt werden. Dazu kommen der Grundbuchsrang, die Forderungsanmeldung und der Verteilungsentwurf oder Verteilungsbeschluss, soweit sie im konkreten Verfahren vorhanden sind.
Bei Barzahlung ist zusätzlich festzuhalten, welcher Betrag auf die Forderung entfällt, ab wann die Anlage läuft und wann die Fälligkeit eintritt. Für die Zinszuweisung müssen die nicht vollständig befriedigten Berechtigten und ihre Rangfolge aus den Verteilungsunterlagen ersichtlich sein.
Bei einer Übernahme gehören die Zustimmung des Gläubigers in der Verteilungstagsatzung, die Befreiung des früheren Schuldners, die bar zu berichtigenden Rückstände und die gesetzliche Verzinsung bis zur Fälligkeit in dieselbe Prüfung. Die Rechte des Erstehers bei einer übernommenen Pfandforderung betreffen einen angrenzenden, aber eigenständigen Prüfungsschritt.