Vermögens- und Verfahrensunterlagen ordnen
Ordnen Sie die Angaben zu Einkommen, Vermögen, Unterhaltspflichten und laufenden Belastungen. Ergänzen Sie die konkrete Exekutionsakte und bezeichnen Sie die gewünschte Begünstigung.
Verfahrenshilfe im Exekutionsverfahren: Voraussetzungen, mögliche Begünstigungen, richtiger Zeitpunkt und verbleibende Kostenrisiken bei einer Liegenschaftsfeilbietung.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Salzburger Kanzlei für Immobilienrecht, Unternehmensrecht und Zivilverfahren
Wir prüfen die Gerichtsakte und die Objektunterlagen, erklären die voraussichtlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen und vereinbaren mit Ihnen den nächsten Schritt.
Verfahrenshilfe kann auch in einem Exekutionsverfahren eine wichtige Kostenentlastung bringen. § 78 EO verweist für die Voraussetzungen und Wirkungen auf die Bestimmungen der Zivilprozessordnung, soweit die Exekutionsordnung keine eigene Regel trifft.
Entscheidend sind die wirtschaftliche Bedürftigkeit, die Erfolgsaussicht des konkreten Verfahrens und der genaue Umfang der beantragten Begünstigungen. Verfahrenshilfe ersetzt keine Prüfung der Gerichtsakte und ist keine pauschale Befreiung von jedem Kostenrisiko.
Ordnen Sie Rolle, Verfahrensstand und die fehlenden Unterlagen für den nächsten Schritt.
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Ordnen Sie die Angaben zu Einkommen, Vermögen, Unterhaltspflichten und laufenden Belastungen. Ergänzen Sie die konkrete Exekutionsakte und bezeichnen Sie die gewünschte Begünstigung.
Ordnen Sie den letzten gerichtlichen Beschluss, Zustellnachweis und die Kostenfrage. Erst danach lässt sich der Antrag auf die konkrete Verfahrenshandlung ausrichten.
Bezeichnen Sie den konkreten Antrag, die betroffene Liegenschaft und die gewünschte Kostenbegünstigung. Eine allgemeine Bitte um Kostenhilfe lässt den Umfang offen.
Prüfen Sie zuerst, ob es um das Exekutionsverfahren selbst, eine einzelne Eingabe oder einen gesonderten Rechtsstreit geht. Die Zuordnung bestimmt den sinnvollen Antrag.
Sichern Sie den Kostenbescheid oder die gerichtliche Aufforderung mit Zustellnachweis. Ein Antrag muss zur konkreten Verfahrenshandlung und zum richtigen Zeitpunkt passen.
Halten Sie fest, in welcher Rolle Sie handeln und welche gerichtliche Handlung bevorsteht. Erst daraus ergibt sich, welche Begünstigung sinnvoll beantragt werden kann.
§ 78 EO stellt die Verbindung zwischen dem Exekutionsverfahren und den Verfahrenshilfevorschriften der Zivilprozessordnung her. Die Prüfung bezieht sich auf das konkrete Verfahren und die konkrete Verfahrenshandlung. Bei einer Liegenschaftsfeilbietung müssen Sie deshalb den Exekutionsakt, das Gericht und Ihre Rolle genau angeben.
Ein Antrag auf Verfahrenshilfe für einen gesonderten Rechtsstreit deckt nicht automatisch jede Handlung im Exekutionsverfahren ab. Die Verfahrensart und der gewünschte Umfang gehören daher an den Anfang des Antrags.
Nach § 63 ZPO setzt Verfahrenshilfe voraus, dass eine Partei die Kosten der Prozessführung wegen ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht tragen kann, ohne den notwendigen Unterhalt für sich oder unterhaltsberechtigte Personen zu beeinträchtigen. Das Gericht beurteilt die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse anhand der Angaben und Belege.
Zusätzlich darf die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht offenbar mutwillig oder aussichtslos sein. Eine nachvollziehbare Darstellung des Verfahrensstands und des angestrebten Schritts hilft, diese Prüfung auf die richtige Frage zu lenken. Eine bloße allgemeine finanzielle Belastung ersetzt die gesetzlich erforderliche Prüfung nicht.
§ 64 ZPO nennt unterschiedliche Begünstigungen. Dazu können je nach Verfahrenslage insbesondere die einstweilige Befreiung von bestimmten Gebühren und Auslagen sowie die Beigebung eines Rechtsanwalts gehören. Das Gericht entscheidet über die beantragten Begünstigungen und deren Umfang.
Formulieren Sie deshalb konkret, welche gerichtliche Handlung bevorsteht und welche Entlastung Sie dafür benötigen. Vermögensbekenntnis, Belege, Aktenzeichen und der letzte gerichtliche Schriftverkehr sollten inhaltlich zusammenpassen. Die [Versteigerungsakte](/aktuell/versteigerungsakte-ordnen-unterlagen-vor-erstpruefung/) hilft bei der Dokumentenordnung.
Verfahrenshilfe wird auf Antrag bewilligt. Die Begünstigungen wirken grundsätzlich ab dem Zeitpunkt des Antrags. Für bereits angefallene Kosten lässt sich die Wirkung nicht beliebig nachholen. Bei einer Frist oder einer anstehenden gerichtlichen Handlung müssen Sie daher den Antrag so vorbereiten, dass er rechtzeitig beim zuständigen Gericht einlangt.
Sichern Sie den Zustellnachweis, den letzten Beschluss und die dazugehörige Frist. Eine anwaltliche Prüfung kann außerdem klären, ob der Antrag die Exekutionshandlung, einen Rechtsbehelf oder einen gesonderten Rechtsstreit betrifft.
Verfahrenshilfe beseitigt nicht jedes Kostenrisiko. Insbesondere kann eine Kostenersatzpflicht gegenüber einem Verfahrensgegner nach den dafür geltenden Regeln bestehen bleiben. Auch die Nachzahlung gestundeter Beträge kann in Betracht kommen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse verbessern. § 71 ZPO sieht dafür eine Prüfung innerhalb von drei Jahren nach dem Ende des Verfahrens vor.
Bei einer Liegenschaftsfeilbietung sollten Sie daher drei Fragen trennen: Welche Kosten fallen für die eigene Verfahrenshandlung an, welche Kosten können gestundet oder erlassen werden und welche Kostenrisiken gegenüber anderen Beteiligten bleiben bestehen? Diese Trennung macht den Antrag und die weitere Finanzplanung nachvollziehbar.
Ordnen Sie die Unterlagen nach der Frage, die das Gericht für den konkreten Antrag prüfen muss.
| Prüffeld | Konkrete Frage | Unterlage |
|---|---|---|
| Verfahren | Welche Exekutionssache und welche Handlung betrifft der Antrag? | Aktenzeichen, Beschluss, Schriftverkehr |
| Bedürftigkeit | Welche Angaben zeigen Einkommen, Vermögen und Belastungen? | Vermögensbekenntnis und Belege |
| Begünstigung | Welche Gebühren, Auslagen oder Vertretung sollen erfasst sein? | Konkreter Antrag mit gewünschtem Umfang |
| Zeitpunkt | Welche Zustellung oder Frist macht den Antrag dringend? | Zustellnachweis und Fristvermerk |
Die Reihenfolge verhindert, dass wirtschaftliche Angaben und Verfahrensstand getrennt voneinander eingereicht werden.
Aktenzeichen, Gericht, Rolle und konkrete Handlung festhalten.
Vermögensbekenntnis und passende Nachweise zusammenstellen.
Gebühren, Auslagen oder anwaltliche Vertretung konkret bezeichnen.
Zustellung und anstehende Frist prüfen und den Antrag rechtzeitig einbringen.
Gericht, Grundbuch, Edikt und weitere Unterlagen nach ihrem Prüfzweck zusammenstellen.
Edikt und gerichtliche Bedingungen vor dem Gebot in derselben Aktenfassung lesen.
Rollenbezogene Unterlagen und nächste Fragen für Eigentümer ordnen.
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