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Schriftliche Angebote in der Teilungsversteigerung ohne Bietanbot

Was nach einem Termin ohne Bietanbot in der Teilungsversteigerung zu schriftlichen Angeboten und dem weiteren Ablauf zu wissen ist.

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8. August 2026, Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Bei der Teilungsversteigerung sieht § 352b EO für den Fall ohne Bietanbot einen besonderen weiteren Ablauf vor. Das Gericht setzt eine Frist für schriftliche Angebote. Diese Frist ist nicht mit einem gewöhnlichen zweiten Versteigerungstermin gleichzusetzen.

Für die Praxis zählen der genaue Gerichtsbeschluss, der Beginn und das Ende der Frist sowie die Anforderungen an das Angebot. Ohne diese Angaben sollte kein Betrag übermittelt werden.

Teilungsversteigerung ohne Gebot

Wurde das Bietanbot verfehlt und setzt das Gericht eine Angebotsfrist?

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01 Frage 1

Wurde das Bietanbot verfehlt und setzt das Gericht eine Angebotsfrist?

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Übersicht aller Ausgänge.

01

Weiteres Verfahren

Bei der Teilungsversteigerung sieht § 352b EO für den Fall ohne Bietanbot einen besonderen weiteren Ablauf vor. Das Gericht setzt eine Frist für schriftliche Angebote. Diese Frist ist nicht mit einem gewöhnlichen zweiten Versteigerungstermin gleichzusetzen.

Abgrenzung zum zweiten Verfahren →
02

Miteigentumsanteil

Die Regelung knüpft an den Schätzwert und die gesetzlich zulässige Unterschreitung an. Daraus folgt aber kein allgemeiner Rabattmechanismus für jede spätere Versteigerung. Die Angebotsbedingungen des Gerichts sind maßgeblich.

Teilung und Nutzung verstehen →
03

Edikt

Ein schriftliches Angebot muss die gerichtlichen Vorgaben einhalten. Der Höchstbieter kann zum Erlag des Vadiums innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist aufgefordert werden. Die konkrete Zahlungsaufforderung ist daher zu sichern und nicht durch eine eigene Fristberechnung zu ersetzen.

Bedingungen vor dem Gebot lesen →
04

Gebotsplaner

Miteigentümer sollten den Fortgang des Teilungsverfahrens und die Zustimmung oder Einigung zur Verteilung im Blick behalten. Gläubiger müssen prüfen, wie ihre Rechte und Forderungen im Verfahren ausgewiesen werden.

Obergrenze und Reserve planen →
05

Kontakt

Nach Ende der Frist entscheidet das Gericht auf Basis der eingelangten Angebote und der gesetzlichen Bedingungen. Wer kein Angebot gelegt hat, kann nicht einfach von einer späteren Nachfrist ausgehen.

Gerichtliche Frist prüfen lassen →
06

Weiteres Verfahren

Bei der Teilungsversteigerung sieht § 352b EO für den Fall ohne Bietanbot einen besonderen weiteren Ablauf vor. Das Gericht setzt eine Frist für schriftliche Angebote. Diese Frist ist nicht mit einem gewöhnlichen zweiten Versteigerungstermin gleichzusetzen.

Abgrenzung zum zweiten Verfahren →

§ 352b EO: schriftliche Angebote nach einem leeren Termin

Bei der Teilungsversteigerung sieht § 352b EO für den Fall ohne Bietanbot einen besonderen weiteren Ablauf vor. Das Gericht setzt eine Frist für schriftliche Angebote. Diese Frist ist nicht mit einem gewöhnlichen zweiten Versteigerungstermin gleichzusetzen.

Für die Praxis zählen der genaue Gerichtsbeschluss, der Beginn und das Ende der Frist sowie die Anforderungen an das Angebot. Ohne diese Angaben sollte kein Betrag übermittelt werden.

Schätzwert und Untergrenze

Die Regelung knüpft an den Schätzwert und die gesetzlich zulässige Unterschreitung an. Daraus folgt aber kein allgemeiner Rabattmechanismus für jede spätere Versteigerung. Die Angebotsbedingungen des Gerichts sind maßgeblich.

Bieter sollten Schätzgutachten, Edikt und Beschluss nebeneinanderlegen und die eigene Obergrenze getrennt von der gesetzlichen Untergrenze festlegen.

Form des Angebots und Vadium

Ein schriftliches Angebot muss die gerichtlichen Vorgaben einhalten. Der Höchstbieter kann zum Erlag des Vadiums innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist aufgefordert werden. Die konkrete Zahlungsaufforderung ist daher zu sichern und nicht durch eine eigene Fristberechnung zu ersetzen.

Miteigentümer und Gläubiger

Miteigentümer sollten den Fortgang des Teilungsverfahrens und die Zustimmung oder Einigung zur Verteilung im Blick behalten. Gläubiger müssen prüfen, wie ihre Rechte und Forderungen im Verfahren ausgewiesen werden.

Nach dem Ablauf der Angebotsfrist

Nach Ende der Frist entscheidet das Gericht auf Basis der eingelangten Angebote und der gesetzlichen Bedingungen. Wer kein Angebot gelegt hat, kann nicht einfach von einer späteren Nachfrist ausgehen.

Schriftliches Angebot Schritt für Schritt

Schriftliches Angebot Schritt für Schritt

Phase

Schriftliches Angebot Schritt für Schritt
Phase Was liegt vor? Was prüfen?
Termin Kein Bietanbot Protokoll und Beschluss sichern
Frist Gerichtlich festgesetzt Beginn, Ende und Form prüfen
Angebot Betrag und Bedingungen Eigene Grenze und Untergrenze trennen
Vadium Aufforderung an Höchstbieter Gerichtliche Zahlungsangaben befolgen
Teilungsversteigerung ohne Gebot

Wurde das Bietanbot verfehlt und setzt das Gericht eine Angebotsfrist?

Prüfen Sie Termin, Schätzwert, Angebotsfrist und Sicherheitsleistung.

  1. 01
    Termin

    Protokoll und Beschluss sichern

    Festhalten, dass kein Bietanbot eingelangt ist.

  2. 02
    Frist

    Angebotszeitraum lesen

    Beginn, Ende und Form aus dem Beschluss übernehmen.

  3. 03
    Gebot

    Betrag und Nachweise einreichen

    Eigene Obergrenze nicht mit der Untergrenze verwechseln.

  4. 04
    Erlag

    Vadium nach Aufforderung leisten

    Nur die gerichtlichen Zahlungsdaten verwenden.

Wichtig: Nach Ende der Frist entscheidet das Gericht auf Basis der eingelangten Angebote und der gesetzlichen Bedingungen. Wer kein Angebot gelegt hat, kann nicht einfach von einer späteren Nachfrist ausgehen.
FAQ

Häufige Fragen

Gibt es nach einem leeren Termin automatisch einen zweiten Termin? +
Bei der Teilungsversteigerung sieht § 352b EO einen besonderen Ablauf mit schriftlichen Angeboten vor. Das ist nicht automatisch ein gewöhnlicher zweiter Termin.
Wie lang ist die Angebotsfrist? +
Die Frist wird vom Gericht festgesetzt. Maßgeblich ist der konkrete Beschluss, nicht eine pauschale Annahme.
Darf das Angebot den Schätzwert unterschreiten? +
§ 352b EO enthält dafür eigene Regeln. Schätzwert, Gerichtsbeschluss und Bedingungen müssen gemeinsam gelesen werden.
Wann ist das Vadium zu erlegen? +
Der Höchstbieter wird nach der gesetzlichen Regelung und der konkreten gerichtlichen Aufforderung zum Erlag aufgefordert.
Kann ich nach Fristende noch nachbieten? +
Darauf besteht kein allgemeiner Anspruch. Nach Ablauf entscheidet das Gericht anhand der eingelangten Angebote und Bedingungen.
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