Anlage und eigene Berechtigung getrennt abgleichen
Vergleichen Sie Bescheid, Pläne und Auflagen der Betriebsanlage mit der tatsächlich geplanten Nutzung. Danach ist gesondert zu klären, welche eigene Gewerbeberechtigung für den Betrieb erforderlich ist. Der Zuschlag ersetzt diese Prüfung nicht.